Statuten des SKNH
Der Schweizerischer Klub für Nordische Hunde ist ein Verein gemäss Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz am Wohnort des Präsidenten, sowie eine Sektion der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) [im Sinne von Art. 5 der SKG-Statuten], die der FCI angehört.
Zuchtreglement des SKNH
Die Züchter Nordischer Rassen sowie die Klubfunktionäre bemühen sich um die Zucht von gesunden, exterieur- und verhaltensmässig standard-konformen, ihrem ursprünglich zugedachten Einsatzgebiet entsprechenden, leistungsfähigen Hunden. Als Grundlage dienen die offiziellen, in den Ursprungsländern der Rassen erarbeiteten
und bei der Fédération Cynologique Internationale (FCI) hinterlegten Rasse-Standards.
Die von der GV des SKNH genehmigte Zuchtreglements Änderung wurde von der SKG genehmigt und ist 20 Tage nach Publikation gültig. In dem Fall gilt das geänderte Zuchtreglement ab 26.09.2022 als gültig.
Weisungen für Zuchtstätten – und Wurfkontrollen des SKNH
Checkliste – Zucht für Züchter:
Information Plattform Augenuntersuchung
– Information Augenuntersuchung Plattform
Gebührentabelle des SKNH
– Mitgliederbeiträge, Taxen und Gebühren (D)
Ausführungsbestimmungen (AB) zur Körverhaltensbeurteilung (KVB)
Kontaktadressen für Arbeitshefte und ALP: Brigitte Favre, Alessia Buchmüller
– Neue Bestimmungen ALP 1 & ALP 2 2023
– Anmeldung Leistungsnachweis ALP/Formulaire avertissement ALP
Pflichtenhefte der SKNH Funktionäre